Warum eine Räumungsklage Kosten verursacht

Ein Mietverhältnis ist beendet, die Wohnung wird aber nicht zurückgegeben: In einer solchen Situation können verschiedene Kostenpositionen entstehen. Für eine erste Orientierung lohnt es sich, die Kosten des Gerichtsverfahrens von einer späteren Vollstreckung zu trennen. Unser Rechner zeigt ein Modell für den Prozess in erster Instanz. Die praktische Räumung der Wohnung ist darin nicht enthalten.

Wer vollständig unterliegt, trägt grundsätzlich auch die notwendigen Prozesskosten der Gegenseite. Das erklärt, warum ein realistischer Blick auf das Kostenrisiko beide Anwälte und die Gerichtsgebühren berücksichtigt. Bei einem Vergleich oder einem teilweisen Erfolg kann die Verteilung anders ausfallen.

Ein nachvollziehbares Beispiel

Bei einer angenommenen monatlichen Nettokaltmiete von 800 Euro ergibt sich in unserem vereinfachten Jahresmietmodell ein Streitwert von 9.600 Euro. Für ein Urteil nach mündlicher Verhandlung berechnet das Modell 1.963,50 Euro pro Anwalt einschließlich Umsatzsteuer und 849 Euro Gerichtsgebühren. Das gemeinsame Kostenrisiko beträgt damit 4.776 Euro.

Das Beispiel unterstellt je einen Anwalt und Auftraggeber pro Seite, keine vorgerichtliche Tätigkeit und keinen Vorsteuerabzug. Sachverständige, Zeugen, zusätzliche Auslagen, Rechtsmittel und Vollstreckung sind nicht eingerechnet. Bei der Bestimmung des Streitwerts können beispielsweise Nebenkostenpauschalen oder weitere Ansprüche eine Rolle spielen. Maßgeblich ist der konkrete Fall.

Was sollte vor einer Beauftragung geklärt werden?

  • Ist die betroffene Immobilie mit der tatsächlichen Nutzung versichert?
  • Welcher Rechtsschutzbaustein und welche Selbstbeteiligung wurden vereinbart?
  • Wann ist der maßgebliche Konflikt entstanden?
  • Welche Kosten umfasst eine mögliche Deckungszusage?

Diese Fragen betreffen den Versicherungsschutz. Ob eine Kündigung wirksam ist und wie ein Verfahren geführt werden sollte, beurteilt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Eine Versicherungsberatung ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht.

Vorsorge und laufenden Konflikt auseinanderhalten

Eine neu abgeschlossene Versicherung ist keine rückwirkende Absicherung für einen bereits bekannten Streit. Wenn Sie für künftige Vermietungen vorsorgen möchten, können wir Ihre Objekte und Ihren gewünschten Schutz besprechen. Wenn es bereits Probleme gibt, sagen Sie das bitte von Anfang an. So kann sauber zwischen einer künftigen Absicherung und dem aktuellen Anliegen unterschieden werden.

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