Rechtsschutz mit WeitblickDennis Bannasch · ARAG GeneralagenturBeratung anfragen

Ratgeber · Gewerbe

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ihren Betrieb.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz betrifft die Rechtsverteidigung bei versicherten strafrechtlichen Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit. Bei einer Unternehmenslösung sind der versicherte Betrieb und der vereinbarte Personenkreis entscheidend. Deshalb sollten Sie vorhandenen Straf-Rechtsschutz und gewünschten Umfang genau abgleichen.

Von Dennis Bannasch · Stand 28. Oktober 2026

Was unterscheidet diesen Schwerpunkt?

Bei einem Streit um eine Kundenrechnung stehen vertragliche Ansprüche im Mittelpunkt. Bei einem strafrechtlichen Vorwurf geht es um die Verteidigung einer beschuldigten Person. Das sind unterschiedliche Aufgaben, für die ein passender Versicherungsschutz vereinbart sein muss.

Für die Gewerbeberatung betrachten wir deshalb den Straf-Rechtsschutz gesondert. Allgemeiner, erweiterter und Spezial-Straf-Rechtsschutz können sich in ihrem Umfang unterscheiden; der Produktname Ihres Firmenvertrags beantwortet diese Frage noch nicht.

Fiktives Praxisbeispiel

Ein Unfall führt zu einem Ermittlungsverfahren.

In einer Werkstatt wird ein Mitarbeiter verletzt. Es wird geprüft, ob eine verantwortliche Person erforderliche Sicherheitsmaßnahmen versäumt hat. Die betroffene Führungskraft möchte sich gegen den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung verteidigen.

Für die Versicherungsfrage zählen nun unter anderem die betriebliche Tätigkeit, die versicherte Funktion und der vereinbarte Schutz. Das Beispiel ist keine Aussage über Schuld, Haftung oder die Deckung eines konkreten Falls.

Vorsatzvorwurf und Verurteilung unterscheiden.

Die ARAG Bedingungen können auch die Verteidigung gegen einen Vorsatzvorwurf einschließen. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat entfällt der Schutz grundsätzlich und Leistungen sind zurückzuzahlen. Teil A, Ziffer 7.2 der SVA 2022 nennt Ausnahmen, unter anderem für das Strafbefehlsverfahren. Die konkrete Vertragsregelung bleibt maßgeblich.

Vier Fragen für Ihr Beratungsgespräch.

  1. Welche Tätigkeit soll erfasst sein? Beschreiben Sie Ihren Betrieb und die dort übernommenen Aufgaben.
  2. Wer soll geschützt sein? Nennen Sie Unternehmensleitung, Führungskräfte und Mitarbeitende, die berücksichtigt werden sollen.
  3. Welcher Schutz besteht bereits? Halten Sie die Police und vereinbarte Ergänzungen bereit.
  4. Was erwarten Sie von der Verteidigung? Besprechen Sie den Leistungsumfang, Kostenvereinbarungen und die zeitlichen Voraussetzungen.

Für Ihre erste Kontaktaufnahme reichen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Einzelheiten zu konkreten strafrechtlichen Vorwürfen gehören nicht in das offene Kontaktformular. Den passenden Gesprächsrahmen klären wir persönlich.